AGB

Impressum & AGB

 Unternehmensbezeichnung Webdesign Sydler Web-Experts.AT
 Firmenname Leonhard Rudolf Sydler
 Unternehmensstandorte Konrad-Deubler-Gasse 8 – 8a A-4822 Bad Goisern am Hallstättersee Österreich
 Telefon +43 6135 8395-0
 Mobiltelefon +43 664 142 87 82
 Fax +43 6135 8395-4
 UID-Nummer ATU21879000
Behörde Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie

( Im folgenden AufCoAT genant )

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages:

  • a) Gegenstand eines Auftrages kann sein:
  •  Domainfreischaltung und Bereitstellung von Speicherplatz auf einem WWW Server, Anmeldung Übernahme und Verrechnung von Internetadressen (Domains)
  •  Website-Gestaltung ( Konzeption, Gestaltung, Programmierung der Inhalte),Graphik-Design (Entwurf), Ausführung
  •  besondere Serviceleistungen aufgrund separater Einzelvereinbarung.
  •  Erstellung von Individualprogrammen
  •  Programmwartung
  •  Sonstige Dienstleistungen
  •  Beratung


b) Der Tätigkeit im Webdesign liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. Im Bereich Webhost sind die auf unsern Internetseiten veröffentlichten Angebote Grundlage.

c) Unentgeltliche Leistungen bringt AufCoAT als Gefälligkeit, eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Das Recht, unentgeltliche Leistungen ohne vorherige Anzeige jederzeit einzustellen und nur noch entgeltlich zu erbringen, bleibt vorbehalten.
Wird eine unentgeltliche Leistung nur noch entgeltlich angeboten, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz, auch im Hinblick auf den Kauf der Software, bestehen nicht.
 

d) Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:

  •  Festlegung der Webhost Pakete
  •  Graphik-Design (Ausführungspläne), Ausführung
  •  Web-Technische Anforderungen


e) Für die Leistungserstellung, im Designbereich sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung.

Es sind dies vor allem:

  •  Umfassendes Briefing
  •  Beistellung detaillierter Unterlagen
  •  Geschäftsbedingungen etc.

2. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit:

a) AufCoAT ist berechtigt, Aufträge durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

b) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort – sofern dies nicht Teil des Auftrages ist – ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.

c) Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass AufCoAT auch ohne unsere ausdrückliche Aufforderung, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.




 

3. Ausführungs- und Lieferfristen:

a) Vertragsabschluß
Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.

b) Die in den offiziellen AufCoAT Webpages enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

c) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

d) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch AufCoAT, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von AufCoAT, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.


 

4. Entgeltlichkeit von Präsentationen und Veröffentlichungen:

a) Veröffentlichungen:
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentlicher Bestandteil für die Durchführung von Leistungen von AufCoAT. Bei Zahlungsverzug ist AufCoAT berechtigt, vertragliche Leistungen an den säumigen Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

b) Jedenfalls auszuschließen ist, eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber AufCoAT und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von AufCoAT nicht anerkannter Mängel.
c) Präsentationen:
Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.


 

5. Verschwiegenheitspflicht:

a) AufCoAT behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden Auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

b) AufCoAT hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; er verbürgt sich für deren Verhalten.


 

6. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte:

a) Das gesetzliche Urheberrecht von AufCoAT an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von AufCoAT nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

c) Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AufCoAT als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

d) Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

e) Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

f) Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

g) Werden urheberrechtliche Leistungen von AufCoAT über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, AufCoAT hiefür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen.

h) Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von AufCoAT, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).

i) Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

j) Wird im Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist AufCoAT zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.


 

7. Pflichten der Nutzer unserer Webhosts:

a) Unsere Kunden sind allein verantwortlich für den Inhalt ihrer Webseiten, den Inhalt der von ihnen versandten E-Mails und die daraus resultierenden Konsequenzen.

b) Sie sind weiters für die Wahrung sämtlicher Lizenz- und Copyrightrechte verantwortlich.

c) AufCoAT stellt ausschließlich den Speicherplatz sowie alle anfallenden Wartungs- und teilweise Supportdienste zur Verfügung.

d) Material dass gegen geltende Gesetze wie z.B. das Copyright- oder Pornographiegesetz verstößt, ist auf den Webpages verboten.

e) Sämtliche Bilder, Banner und ähnliches das in die Kategorie Pornographie fällt, sind auf den Webhosts untersagt.


 

8. Rücktrittsrecht:

8.1. Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

a) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von AufCoAT ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.

b) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Datentransportsperren entbinden AufCoAT von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

c) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von AufCoAT möglich. Im Fall eines Stornos hat AufCoAT das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.


8.2. AufCoAT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

a) wenn die Ausführung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren von AufCoAT weder Vorauszahlung leistet noch vor Erbringen der Dienstleistung(en) eine taugliche Sicherheit erbringt;

c) wenn der Kunde wiederholt gegen die akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und aggressives Mailing, die Benutzung seines Webauftritts zur Übertragung oder Publizierung von Jugend gefährdenden Inhalten oder anderen Obszönitäten, Raubkopierter Software, Drohungen, Belästigung oder zur Schädigung Anderer.

d) Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Dienstleistung aus obigen Gründen erklärt werden.




 

9. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains

a) AufCoAT erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch das jeweilige NIC (Netzwork Information Center), also die zuständige Domainvergabestelle oder eine andere Stelle erfolgen.

b) Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als österreichische “at” – Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an NIC-AT oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von AufCoAT unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde.

c) AufCoAT betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der NIC-AT (einsehbar unter http://www.nic.at).

d) AufCoAT führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also “admin-c”) der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden. AufCoAT wird, bei direkten Endkunden, wie üblich, als “tech-c” eingetragen. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer (Reseller) wir dieser als “tech-c” und “zone-c” eingetragen.
Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der NIC-AT sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten “whois”-Abfrage im Internet (z.B. über www.nic.at) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

e) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, spätestens 30 Tage vor der erneuten Fälligkeit der Domain- oder Hosting-Gebühren die schriftliche Einverständniserklärung des eingetragenen Admin-C zur Löschung oder Übernahme der jeweiligen Domain(s) AufCoAT vorzulegen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Löschung oder Freigabe von Domains ohne diese Einverständniserklärung nicht möglich ist und ihm daraus resultierende Domaingebühren bei erneuter Fälligkeit auch weiterhin berechnet werden, wenn die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt oder die dazu erforderlichen Admin-C Freigaben nicht vorliegen.

f) Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zurzeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei AufCoAT betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters und eine schriftliche Einverständnis des Domaininhabers erforderlich ist.
AufCoAT wird daher in angemessenem Umfang versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Sollte es dazu nötig sein die Anträge zur Konnektivitäts-Koordination (KK) mehrfach zu stellen, werden diese Gebühren auch mehrfach an den Kunden weitergegeben.
Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen AufCoAT und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt, d.h. die Entgelte für eine neue Registrierungsperiode werden fällig.

g) Der Kunde versichert, daß nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält K-Internet sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.


 

10. Zahlungsbedingungen:

a) AufCoAT hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Entgelts durch den Auftraggeber.

b) Der Gesamtbetrag setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
o Webpaket mit allen Technischen Anforderungen. (E-Mail, Scripte etz.)
o Domain Kosten (NIC-Gebühren, Domainregistrierung)
o Konzeption (Vorentwurf, Präsentation von Entwurfsarbeiten etc.)
o Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation etc.)
o Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
o Nebenleistungen (Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.)
o Nebenkosten (Telefonkosten etc.)
o Fremdleistungen

c) Der Webhost wird ein Jahr im Voraus verrechnet, AufCoAT behält sich das recht vor bei Zahlungsverzug den gesamten Webauftritt zu sperren.

d) Für eigene Domains fallen jährlich zusätzliche Gebühren von nicat, denic, internic bzw. der zuständigen Agentur an. Diese Gebühr wird von AufCoAT an den Benutzer weiterverrechnet.

e) Die von AufCoAT gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

f) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der AufCoAT berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

g) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.



 

11. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist der Webhostpakete:

a) Die Mindestlaufzeit der Webhostpakete beträgt eine Jahr. Hat der Inhaber nicht bis zwei Wochen vor Ende eines Jahres schriftlich gekündigt, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.



 

12. Haftung:

a) Der AufCoAT ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

b) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

c) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von AufCoAT zu vertreten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung von AufCoAT.

d) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.

e) Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass AufCoAT die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

f) AufCoAT kann für Ausfälle der Datenübermittlung, infolge von Ausfällen die nicht dem Einflussbereich von AufCoAT unterstehen sowie bei besonderen Umständen (z.B. Umorganisation oder Wartung) nicht haftbar gemacht werden.

g) AufCoAT haftet weiters nicht für den Inhalt der Webseiten seiner Kunden.

h) Der Kunde ist verpflichtet alle notwendigen Daten für die Einhaltung das E-Commerce Gesetzes bereitzustellen oder gegebenenfalls selbst für die Veröffentlichung, dieser auf seiner Webseite zu sorgen.

i) AufCoAT ist bemüht allen Kunden einen ausfallfreien Betrieb zu gewährleisten. Falls trotzdem Schäden auftreten sollten, wird AufCoAT sofort mit der Rücksicherung der Daten und der schnellst möglichen Behebung beginnen. AufCoAT kann für diesen Zeitraum nicht haftbar gemacht werden.

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

 

a) Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

b) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz von AufCoAT zuständig.




 

14. Sonstiges:

a) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

b) Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.